AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Rudelhof

Allgemeines

a)
Der Halter/die Halterin des Hundes versichert, dass sein Hund gültig - seinem Alter entsprechend - geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Des Weiteren muss für den Hund eine entsprechende Tierhalterhaft-pflichtversicherung abgeschlossen sein. Nur die Hunde können in die Hundebetreuung Rudelhof aufgenommen werden, welche die zuvor dargestellten Eigenschaften erfüllen. Der Impfpass sowie der Versicherungsschein sind nach Aufforderung vorzulegen.

Eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

b)
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht in die Pension aufgenommen werden. Gleiches gilt für läufige Hündinnen während der Läufigkeit, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Halter dieses Hundes alle dadurch entstehenden Kosten wie z. B. für die Desinfektion oder Behandlung angesteckter Hunde.

c)
Der Hundehalter/die Halterin verpflichtet sich vor Aufnahme des Hundes in die Betreuung auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen. Zudem ist auf charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B. Bissigkeit, Abneigung gg. Artgenossen od. Menschen) vor Aufnahme in die Hundebetreuung hinzuweisen.

d)
Die Hundebetreuung behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundebetreuung auf der Homepage erklärt sich der Hundehalter/die Halterin/Besitzer/Besitzerin nach Absprache einverstanden.

Vertragsschluss

Mit der Anmeldung bzw. Übergabe des unterschriebenen Vereinbarungsformulars bietet der Teilnehmer der Hundebetreuung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr für die Betreuung des Hundes in der Hundebetreuung. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Hundes oder des entsprechenden, vom Halter/Halterin unterschriebenen, Formulars durch die Hundebetreuung Rudelhof zustande.

(Tages-/Ferien-) Hundebetreuung

a)
Die Hundebetreuung verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Behandlung der zu betreuenden Hunde. Die Hunde werden in der Hundebetreuung in Gruppen mit mehreren Hunden gehalten und nehmen am Freilauf mit anderen Hunden teil. Dem Halter/der Halterin sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Haltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Hund sich auf dem eingezäunten Gelände des Rudelhofs ohne Leine aufhält und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u. ä.) die volle Haftung.

b)
Im Fall der Unterbringung des Hundes in der Hundebetreuung verpflichtet sich der Halter/die Halterin, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen und wieder zu holen. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter/Halterin oder einer beauftragten Person verlängert, ist die Hundebetreuung berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 8 Tagen zu vermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Halter.

c)
Der Hundehalter/die Halterin wird durch die Hundebetreuung unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Halter/die Halterin ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundebetreuung Rudelhof der Aufenthaltsort des Halters bekannt ist, so dass die Hundebetreuung den Halter/der Halterin auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

d)
Der Halter/die Halterin erklärt sich ausdrücklich gegenüber der Hundebetreuung damit einverstanden, dass die Hundebetreuung im Notfall einen Tierarzt nach eigener Wahl konsultiert, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig sei. Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein oder eine Wurmkur bei Betreuungsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, können die erforderlichen Impfungen von einem Tierarzt nach Wahl der Hundebetreuung sowie die erforderliche Wurmkur durch die Hundebetreuung Rudelhof nachgeholt werden. Alle dadurch entstehenden Kosten sind vom Halter/Halterin zu tragen und sofort bei Abholung des Hundes zu begleichen.

e)
Für die Tages- bzw. Urlaubsbetreuung sind für den Hund Futter, eventuell benötigte Medikamente, und ein Halsband mitzubringen. Näpfe, etc. werden von der Hundebetreuung gestellt. Für die mitgebrachten Dinge übernimmt die Hundepension keine Haftung.


f)
Die Hundebetreuung behält sich vor, Sachschäden, die durch den Betreuungshund in der Betreuungszeit entstanden sind, dem Halter/der Halterin in Rechnung zu stellen. Der Halter/die Halterin des Hundes verpflichtet sich diese Schäden, die durch seinen Hund während der Betreuungszeit, auf dem Gelände und im Haus entstanden sind, in voller Höhe zu erstatten.



Gassiservice

a)
Die Hunde werden in Gruppen mit mehreren Hunden ausgeführt. Der Halter/die Halterin des Hundes erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form des Ausführens einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u. ä.) die volle Haftung.

b)
Die Hundebetreuung Rudelhof behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Gassizeit und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Halter in Rechnung zu stellen. Der Halter/die Halterin des Hundes verpflichtet sich diese Schäden, in voller Höhe zu erstatten.

c)
Bei läufigen/trächtigen Hündinnen wird eine Haftung vor Schäden am Wurf ausgeschlossen. Für Schäden, die an den Einrichtungen der Hundepension oder bei Dritten durch den Wurf verursacht werden, hat der Halter/die Halterin aufzukommen; von Ansprüchen Dritter hat er die Hundepension freizustellen.

d)
Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.



e)
Bei einer Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn die Hundepension die erforderlich erscheinenden Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch den Tierarzt, nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat ausgeführt
hat.

Haftungsausschluss und –Beschränkung, Freistellung

a)
Die Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten der Hundepension oder eines Gehilfen beruht.

b)
Die Haftung der Hundebetreuung Rudelhof, bei durch den Betreuungshund verursachten Beißvorfällen gegenüber dritten Personen und/oder Tieren, während der Betreuungszeit, wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

c)
Ingesamt wird Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Hundes vor Schadenseintritt.

d)
Der Halter/die Halterin stellt die Hundepension von Ansprüchen Dritter, die durch den untergebrachten Hund verursacht werden, frei, wenn diese Schäden von der Haftpflichtversicherung der Hundepension nicht oder nicht vollständig reguliert werden. Der Halter/die Halterin erkennt ausdrücklich an, dass er über den Umfang dieser Haftpflichtversicherung*, insbesondere die Deckungsgrenzen, unterrichtet worden ist.



Schlussbestimmungen

a)
Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Rudelhof. Bedingungen des Auftraggebers/Halter/der Halterin gelten auch dann nicht, wenn die Hundebetreuung Rudelhof nicht ausdrücklich widerspricht.

b)
Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.

c)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Der Teilnehmer bzw. Hundehalter/die Halterin –Besitzer/Besitzerin erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Rudelhof. Er bestätigt zugleich, eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben.








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