Sachkundeprüfung |
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Diese Prüfung bescheinigt die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Hunde gemäß § 10 Abs. 7 GefHG, die im Tierheim bzw. einer Pension untergebracht sind. Diese Prüfung habe ich am 22. Mai 2008 erfolgreich abgelegt. Die Prüfungsinhalte bestehen aus folgenden Bereichen: > Verhalten, Kommunikation, Verhaltensentwicklung und Sozialisation > Lernverhalten und Ernährung > Gesundheit und Ernährung > Umgang mit Hunden > Führen von Hunden in der Öffentlichkeit > Gesetze, den Hund betreffend |
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