Diese Prüfung bescheinigt die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Hunde gemäß § 10 Abs. 7 GefHG, die im Tierheim bzw. einer Pension untergebracht sind.
Diese Prüfung habe ich am 22. Mai 2008 erfolgreich abgelegt.
Die Prüfungsinhalte bestehen aus folgenden Bereichen:
> Verhalten, Kommunikation, Verhaltensentwicklung und Sozialisation
> Lernverhalten und Ernährung
> Gesundheit und Ernährung
> Umgang mit Hunden
> Führen von Hunden in der Öffentlichkeit
> Gesetze, den Hund betreffend